| Das Wettbewerbsgesetz (Konkurenslagen)
erlaubt die Durchführung von Nachforschungen und anderer Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen)
durch die Wettbewerbsbehörde. Es ähnelt den
Bestimmungen des EU Wettbewerbsrechts. Daher wird die Auslegung und Anwendung des
schwedischen Wettbewerbsgesetzes durch die Rechtsprechung des EuGH beeinflußt.
Zwei wesentliche Verbote des neuen Gesetzes :
- das Verbot wettbewerbswidriger Zusammenarbeit
- das Verbot des Mißbrauches einer beherrschenden Stellung
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