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Wettbewerbsgesetz
aufwaerts

Das Wettbewerbsgesetz (Konkurenslagen) erlaubt die Durchführung von Nachforschungen und anderer Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen) durch die Wettbewerbsbehörde.

Es ähnelt den Bestimmungen des EU Wettbewerbsrechts. Daher wird die Auslegung und Anwendung des schwedischen Wettbewerbsgesetzes durch die Rechtsprechung des EuGH beeinflußt.

Zwei wesentliche Verbote des neuen Gesetzes :

  • das Verbot wettbewerbswidriger Zusammenarbeit
  • das Verbot des Mißbrauches einer beherrschenden Stellung
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