Hanse Business Network



en_infoservice_a.GIF (803 Byte)
Gesetz über den Kauf beweglicher Güter
aufwaerts

Die CISG-Konvention (United Nations Convention on International Sales of Goods) ist bis auf den Bereich über den Abschluß von Verträgen, ratifiziert, wobei Vertragspartner, die ihren Sitz in einem der nordischen Staaten haben, ausgenommen sind. Auf diese und inländische Käufe, die nicht unter das Verbraucherkaufgesetz fallen, ist das Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen (Köplagen) anwendbar. Dieses Gesetz ist durch Zusammenarbeit der nordischen Staaten unter Einflußnahme der CISG-Konvention entstanden.

Inhalte des Gesetzes sind Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sowie die Folgen im Falle der Vertragsverletzung. Diese Bestimmungen haben dispositiven Charakter, was den Parteien ermöglicht individuelle Vereinbarungen zu treffen. Im folgenden sind einige der dispositiven Bestimmungen dargestellt.

  • Der Käufer ist verpflichtet, einen dem Gegenwert angemessenen Kaufpreis zu zahlen. Art und Beschaffenheit der Ware sind entscheidend. Entsprechend hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers den Kaufpreis zu zahlen.
  • Der Haftungsübergang ist der Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer. Beim Versenden der Waren endet der Haftungsanspruch bei der Übergabe an den ersten Beförderer. Abweichend davon können Incoterms (CIF, FOB, usw.) angewendet werden.
  • Der Verkäufer muß einen angemessenen Lieferzeitraum einhalten. Ansonsten kann der Käufer die vertragsgemäße Erfüllung, oder wenn diese eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, eine Aufhebung des Vertrages verlangen. Zu beachten ist der Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
  • Eine Ware ist fehlerhaft, wenn sie entweder einen konkreten (keine vertragsgemäße Eigenschaften) oder abstrakten (nicht den vom Verkäufer erwarteten Standards entsprechend) besitzt. Hieraus erwachsen dem Käufer verschiedene Rechte.
  • Der Verkäufer kann aufgefordert werden, Nachbesserung zu leisten. Bei mißglückter Mängelbeseitigung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis im Verhältnis der Funktionsminderung herabzusetzen.
  • Liegt dem Käufer gegenüber eine wesentliche Vertragsverletzung vor, hat dieser das Recht den Vertrag aufzuheben oder eine Lieferung vertragsgemäßer Ware zu verlangen.
  • Der Verkäufer kann, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, die Zahlung verlangen oder bei erheblicher Vertragsverletzung vom Vertrag zurücktreten. Überdies kann er Schadensersatz einschließ Zinsen fordern.
seitenanfang.gif (488 Byte)

 


© 1996-2000 Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH. Zuletzt aktualisiert am 06. März 2000
eMail: info@hbn.luebeck.org
Optimiert für Netscape Navigator 4.x und Microsoft Internet Explorer 4.x ab 640 x 480 Punkten.
Gefördert aus dem Interreg IIC Programm der Europäischen Union
/td>