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Die CISG-Konvention
(United Nations Convention on International Sales of Goods) ist bis auf den Bereich über
den Abschluß von Verträgen, ratifiziert, wobei Vertragspartner, die ihren Sitz in einem
der nordischen Staaten haben, ausgenommen sind. Auf diese und inländische Käufe, die
nicht unter das Verbraucherkaufgesetz fallen, ist das Gesetz über den Kauf beweglicher
Sachen (Köplagen) anwendbar. Dieses Gesetz ist durch Zusammenarbeit der nordischen
Staaten unter Einflußnahme der CISG-Konvention entstanden. Inhalte des Gesetzes sind Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sowie
die Folgen im Falle der Vertragsverletzung. Diese Bestimmungen haben dispositiven
Charakter, was den Parteien ermöglicht individuelle Vereinbarungen zu treffen. Im
folgenden sind einige der dispositiven Bestimmungen dargestellt.
- Der Käufer ist verpflichtet, einen dem Gegenwert
angemessenen Kaufpreis zu zahlen. Art und Beschaffenheit der Ware sind entscheidend.
Entsprechend hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers den Kaufpreis zu zahlen.
- Der Haftungsübergang ist der Zeitpunkt der Übernahme durch
den Käufer. Beim Versenden der Waren endet der Haftungsanspruch bei der Übergabe an den
ersten Beförderer. Abweichend davon können Incoterms (CIF, FOB, usw.) angewendet werden.
- Der Verkäufer muß einen angemessenen Lieferzeitraum
einhalten. Ansonsten kann der Käufer die vertragsgemäße Erfüllung, oder wenn diese
eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, eine Aufhebung des Vertrages verlangen. Zu
beachten ist der Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
- Eine Ware ist fehlerhaft, wenn sie entweder einen konkreten
(keine vertragsgemäße Eigenschaften) oder abstrakten (nicht den vom Verkäufer
erwarteten Standards entsprechend) besitzt. Hieraus erwachsen dem Käufer verschiedene
Rechte.
- Der Verkäufer kann aufgefordert werden, Nachbesserung zu
leisten. Bei mißglückter Mängelbeseitigung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis im
Verhältnis der Funktionsminderung herabzusetzen.
- Liegt dem Käufer gegenüber eine wesentliche
Vertragsverletzung vor, hat dieser das Recht den Vertrag aufzuheben oder eine Lieferung
vertragsgemäßer Ware zu verlangen.
- Der Verkäufer kann, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug
befindet, die Zahlung verlangen oder bei erheblicher Vertragsverletzung vom Vertrag
zurücktreten. Überdies kann er Schadensersatz einschließ Zinsen fordern.
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