| Das Verbraucherkaufgesetz
(Konsumentköplagen), erstreckt sich auf Kaufverträge, die zwischen einem gewerblichen
Händler und einem Endverbraucher getätigt werden. Es werden dabei nur solche Waren
erfaßt, die hauptsächlich dem privaten Gebrauch dienen. Zu beachten ist, daß ein
Großteil der Bestimmungen mit denen des Gesetzes über den Kauf beweglicher Güter
identisch ist oder sehr stark daran angelehnt ist. Die
Bestimmungen des Verbraucherkaufgesetzes sind zwingend (d.h. kein dispositiver Charakter).
Der Verbraucher erhält durch dieses Gesetz eine bessere Stellung, als dieses nur mit dem
allgemeinen Kaufgesetz der Fall wäre.
Weiterhin beinhaltet das Verbraucherkaufgesetz eine
erweiterte Schadensersatzpflicht des Verkäufers und eine Produkthaftung.
Weiterhin hat der Verkäufer nur bei Auflösung des
Kaufvertrages Anspruch auf Schadensersatz durch Zahlungsverzug des Käufers. Andererseits
kann der Verbraucher, solange die Ware noch nicht geliefert wurde, jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Überdies ist der Verkäufer für alle Schäden, auch die, die durch das
Produkt verursacht wurden, haftbar.
Bei sogenannten Haustürverkäufen garantiert das Hemförsäljningslagen
dem Käufer ein einwöchiges Wiederrufsrecht, wenn der Haustürverkäufer ein Kaufmann
war.
Hingewiesen sei auch auf die Verschärfung des
Marketinggesetzes (Marknadsföringslagen) hinsichtlich der Bestimmungen zu
irreführender Werbung. |