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Verbraucherkaufrecht
aufwaerts

Das Verbraucherkaufgesetz (Konsumentköplagen), erstreckt sich auf Kaufverträge, die zwischen einem gewerblichen Händler und einem Endverbraucher getätigt werden. Es werden dabei nur solche Waren erfaßt, die hauptsächlich dem privaten Gebrauch dienen. Zu beachten ist, daß ein Großteil der Bestimmungen mit denen des Gesetzes über den Kauf beweglicher Güter identisch ist oder sehr stark daran angelehnt ist.

Die Bestimmungen des Verbraucherkaufgesetzes sind zwingend (d.h. kein dispositiver Charakter). Der Verbraucher erhält durch dieses Gesetz eine bessere Stellung, als dieses nur mit dem allgemeinen Kaufgesetz der Fall wäre.

Weiterhin beinhaltet das Verbraucherkaufgesetz eine erweiterte Schadensersatzpflicht des Verkäufers und eine Produkthaftung.

Weiterhin hat der Verkäufer nur bei Auflösung des Kaufvertrages Anspruch auf Schadensersatz durch Zahlungsverzug des Käufers. Andererseits kann der Verbraucher, solange die Ware noch nicht geliefert wurde, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Überdies ist der Verkäufer für alle Schäden, auch die, die durch das Produkt verursacht wurden, haftbar.

Bei sogenannten Haustürverkäufen garantiert das Hemförsäljningslagen dem Käufer ein einwöchiges Wiederrufsrecht, wenn der Haustürverkäufer ein Kaufmann war.

Hingewiesen sei auch auf die Verschärfung des Marketinggesetzes (Marknadsföringslagen) hinsichtlich der Bestimmungen zu irreführender Werbung.

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