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Sonstige Ausschüsse
aufwaerts

Das Kommunalgesetz gibt den Gemeinden und Provinziallandtagen die Möglichkeit, ihre Organisationsstruktur selbst zu gestalten. Die Gemeinden waren früher verpflichtet, Ausschüsse für Schulfragen, Soziales, Städteplanung und Bauwesen sowie Umwelt-und Gesundheitsschutz zu unterhalten. Jetzt können die Gemeinden und Provinziallandtage selbst bestimmen, welche Ausschüsse sie haben wollen und für welche Bereiche jeder Ausschuß zuständig sein soll. Viele Gemeinden haben die Tätigkeiten mehrerer Ausschüsse zusammengelegt und in bestimmten Fällen die Tätigkeit eines Ausschusses auf mehrere andere Ausschüsse verteilt. Es kommt z.B. häufig vor, daß man heute soziale Fragen auf einen Kinder- und Jugendausschuß — dem auch Schulfragen obliegen können —, einen Altenpflegeausschuß und einen Sozialpflegeausschuß (für Familien- und individuelle Betreuung) verteilt. Viele Gemeinden haben den Umwelt- und Gesundheitsschutzausschuß mit dem Bauausschuß zu einem Bau-, Planungs- und Umweltausschuß zusammengelegt.

Ein anderes Organisationsmodell, das jetzt häufig vorkommt, ist das sog. Besteller-Ausführer-Modell, das ganz oder teilweise von etwa 40 Gemeinden und einigen Provinziallandtagen eingeführt worden ist. Der eine Gedanke, der hinter diesem Modell steckt, ist, Marktmechanismen einzuführen, indem man die öffentliche Tätigkeit in größerem Umfang dem Wettbewerb aussetzt. Der andere Gedanke ist, die Rollen der Mandatsträger und der angestellten Kommunalbeamten deutlicher voneinander zu trennen. Aufgabe der Mandatsträger soll es sein, die Interessen der Gemeindeeinwohner zu vertreten und Bestellungen bei der eigenen Verwaltung oder bei Unternehmen zu machen, während die Gemeindebeamten für die Produktion, d.h. die laufende Verwaltung zuständig sind.

Alle Ausschüsse sind verpflichtet,

* jeder für sich in seinem Bereich dafür zu sorgen, daß die Tätigkeit in Übereinstimmung mit den vom Gemeinderat festgelegten Zielen und Richtlinien sowie den speziellen gesetzlichen Bestimmungen betrieben wird, die für die Tätigkeit gelten.

* in Fragen zu beschließen, die vom Gemeinderat an sie delegiert worden sind.

Die Ausschüsse bereiten auch Angelegenheiten vor, die vom Gemeinderat bzw. Provinziallandtag beschlossen werden sollen, und führen deren Beschlüsse durch.

Sämtliche Ausschüsse werden vom Gemeinderat bzw. Provinziallandtag gewählt, zum größten Teil nach politischer Zugehörigkeit und mit proportionaler Verteilung unter den Parteien. Einige Gemeinden haben jedoch beschlossen, sog. professionelle Produktionsausschüsse einzurichten, deren Mandate nicht nach politischen Vorgaben verteilt werden. Seit 1980 haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine dezentralisierte Verwaltungsorganisation mit Gemeindeteil- bzw. Stadtteilausschüssen einzurichten, die die Zuständigkeit für eine Reihe von Sachbereichen in ihrem Teil der Gemeinde übernehmen. Derzeit gibt es etwa 20 Gemeinden mit einer ganz oder teilweise dezentralisierten Ausschußorganisation.

Das Kommunalgesetz verlangt, daß die Organisationsstruktur kommunaldemokratischen Grundsätzen angepaßt wird und den Beschäftigten ausreichende Information und Mitbestimmung gewährt.

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