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Das Kommunalgesetz gibt
den Gemeinden und Provinziallandtagen die Möglichkeit, ihre Organisationsstruktur selbst
zu gestalten. Die Gemeinden waren früher verpflichtet, Ausschüsse für Schulfragen,
Soziales, Städteplanung und Bauwesen sowie Umwelt-und Gesundheitsschutz zu unterhalten.
Jetzt können die Gemeinden und Provinziallandtage selbst bestimmen, welche Ausschüsse
sie haben wollen und für welche Bereiche jeder Ausschuß zuständig sein soll. Viele
Gemeinden haben die Tätigkeiten mehrerer Ausschüsse zusammengelegt und in bestimmten
Fällen die Tätigkeit eines Ausschusses auf mehrere andere Ausschüsse verteilt. Es kommt
z.B. häufig vor, daß man heute soziale Fragen auf einen Kinder- und Jugendausschuß
dem auch Schulfragen obliegen können , einen Altenpflegeausschuß und einen
Sozialpflegeausschuß (für Familien- und individuelle Betreuung) verteilt. Viele
Gemeinden haben den Umwelt- und Gesundheitsschutzausschuß mit dem Bauausschuß zu einem
Bau-, Planungs- und Umweltausschuß zusammengelegt. Ein
anderes Organisationsmodell, das jetzt häufig vorkommt, ist das sog.
Besteller-Ausführer-Modell, das ganz oder teilweise von etwa 40 Gemeinden und einigen
Provinziallandtagen eingeführt worden ist. Der eine Gedanke, der hinter diesem Modell
steckt, ist, Marktmechanismen einzuführen, indem man die öffentliche Tätigkeit in
größerem Umfang dem Wettbewerb aussetzt. Der andere Gedanke ist, die Rollen der
Mandatsträger und der angestellten Kommunalbeamten deutlicher voneinander zu trennen.
Aufgabe der Mandatsträger soll es sein, die Interessen der Gemeindeeinwohner zu vertreten
und Bestellungen bei der eigenen Verwaltung oder bei Unternehmen zu machen, während die
Gemeindebeamten für die Produktion, d.h. die laufende Verwaltung zuständig sind.
Alle Ausschüsse sind verpflichtet,
* jeder für sich in seinem Bereich dafür zu
sorgen, daß die Tätigkeit in Übereinstimmung mit den vom Gemeinderat festgelegten
Zielen und Richtlinien sowie den speziellen gesetzlichen Bestimmungen betrieben wird, die
für die Tätigkeit gelten.
* in Fragen zu beschließen, die vom Gemeinderat an
sie delegiert worden sind.
Die Ausschüsse bereiten auch Angelegenheiten vor,
die vom Gemeinderat bzw. Provinziallandtag beschlossen werden sollen, und führen deren
Beschlüsse durch.
Sämtliche Ausschüsse werden vom Gemeinderat bzw.
Provinziallandtag gewählt, zum größten Teil nach politischer Zugehörigkeit und mit
proportionaler Verteilung unter den Parteien. Einige Gemeinden haben jedoch beschlossen,
sog. professionelle Produktionsausschüsse einzurichten, deren Mandate nicht nach
politischen Vorgaben verteilt werden. Seit 1980 haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine
dezentralisierte Verwaltungsorganisation mit Gemeindeteil- bzw. Stadtteilausschüssen
einzurichten, die die Zuständigkeit für eine Reihe von Sachbereichen in ihrem Teil der
Gemeinde übernehmen. Derzeit gibt es etwa 20 Gemeinden mit einer ganz oder teilweise
dezentralisierten Ausschußorganisation.
Das Kommunalgesetz verlangt, daß die
Organisationsstruktur kommunaldemokratischen Grundsätzen angepaßt wird und den
Beschäftigten ausreichende Information und Mitbestimmung gewährt. |