
|
|
Nach dem Kommunalgesetz
hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die kommunale Verwaltung zu leiten und die Aufsicht
über die Arbeit der sonstigen Ausschüsse zu führen. Der Gemeinderat soll Fragen, die
Auswirkungen auf die Entwicklung und die finanzielle Stellung der Gemeinde haben können,
aufmerksam verfolgen. Der Gemeindevorstand legt Entwürfe für den Haushalt der Gemeinde
vor. Der Gemeindevorstand kann auch Verwaltungsaufgaben ausüben, die sonst Aufgabe eines
anderen kommunalen Ausschusses sind, z.B. den Rettungsdienst, die Liegenschaftsverwaltung
usw. Der Gemeindevorstand beaufsichtigt auch kommunale Tätigkeiten, die in Form von
Unternehmen betrieben werden. Die meisten Beschlüsse, die vom Gemeinderat gefaßt werden,
müssen vom Gemeindevorstand vorbereitet werden. Dies ist notwendig, um die Tätigkeit der
Gemeinde im ganzen koordinieren zu können. Bei
den Provinziallandtagen gibt es Verwaltungsausschüsse mit entsprechenden Aufgaben.
Die Gemeindevorstände bzw. Verwaltungsausschüsse
werden von den Gemeinderäten bzw. Provinziallandtagen gewählt. Sie müssen mindestens
fünf Mitglieder haben; normalerweise haben sie jedoch 11 bis 17 Mitglieder. |