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Gemeindevorstand
aufwaerts

Nach dem Kommunalgesetz hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die kommunale Verwaltung zu leiten und die Aufsicht über die Arbeit der sonstigen Ausschüsse zu führen. Der Gemeinderat soll Fragen, die Auswirkungen auf die Entwicklung und die finanzielle Stellung der Gemeinde haben können, aufmerksam verfolgen. Der Gemeindevorstand legt Entwürfe für den Haushalt der Gemeinde vor. Der Gemeindevorstand kann auch Verwaltungsaufgaben ausüben, die sonst Aufgabe eines anderen kommunalen Ausschusses sind, z.B. den Rettungsdienst, die Liegenschaftsverwaltung usw. Der Gemeindevorstand beaufsichtigt auch kommunale Tätigkeiten, die in Form von Unternehmen betrieben werden. Die meisten Beschlüsse, die vom Gemeinderat gefaßt werden, müssen vom Gemeindevorstand vorbereitet werden. Dies ist notwendig, um die Tätigkeit der Gemeinde im ganzen koordinieren zu können.

Bei den Provinziallandtagen gibt es Verwaltungsausschüsse mit entsprechenden Aufgaben.

Die Gemeindevorstände bzw. Verwaltungsausschüsse werden von den Gemeinderäten bzw. Provinziallandtagen gewählt. Sie müssen mindestens fünf Mitglieder haben; normalerweise haben sie jedoch 11 bis 17 Mitglieder.

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