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Organisatorische Struktur
aufwaerts

Grundlegend für die kommunale Verwaltung ist, daß sie im Prinzip von den Mandatsträgern politisch gelenkt wird. Es gibt derzeit etwa 50 000 politische Mandate in den Gemeinden und Provinziallandtagen, und jeder Mandatsträger hat im Durchschnitt 1,5 Mandate.

Jede Gemeinde hat ein Beschlußorgan, den Gemeinderat (kommunfullmäktige). Der zu einer Sitzung zusammengetretene Provinziallandtag (landstingsfullmäktige) ist das entsprechende Organ auf regionaler Ebene. Die ordentlichen Mitglieder der Gemeinderäte und Provinziallandtage und ihre Stellvertreter werden alle vier Jahre bei allgemeinen Wahlen gleichzeitig mit den Reichstagswahlen direkt vom Volk gewählt. Die Stimmenabgabe bei den Kommunal-und Provinziallandtagswahlen erfolgt immer nach Parteilisten. Bei den Wahlen von 1994 führten jedoch sieben Gemeinden versuchsweise zum Teil Personenwahlen durch.

Wahlberechtigt sind alle schwedischen Staatsangehörigen, die in einer Gemeinde und im Gebiet des Provinziallandtags amtlich gemeldet und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Das gleiche gilt für in Schweden ansässige Ausländer, wenn sie vom 1. November drei Jahre vor der Wahl an gerechnet mindestens drei Jahre in Schweden amtlich gemeldet sind. Jeder, der die Kriterien für die Wahlberechtigung erfüllt, ist auch als ordentliches Mitglied oder Stellvertreter für den Gemeinderat oder den Provinziallandtag wählbar.

Diese beiden Organe fassen alle wichtigen Beschlüsse von prinzipieller Bedeutung innerhalb ihres jeweiligen Gebietes. Sie legen die Ziele und Richtlinien für die Tätigkeit fest. Sie bestimmen, welche Ausschüsse es geben soll und wie deren Organisation und Tätigkeitsform beschaffen sein sollen. Ferner beschließen sie ihren Haushalt und die Steuersätze sowie die Höhe der Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen.

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