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Grundlegend für die
kommunale Verwaltung ist, daß sie im Prinzip von den Mandatsträgern politisch gelenkt
wird. Es gibt derzeit etwa 50 000 politische Mandate in den Gemeinden und
Provinziallandtagen, und jeder Mandatsträger hat im Durchschnitt 1,5 Mandate.
Jede Gemeinde hat ein Beschlußorgan, den Gemeinderat
(kommunfullmäktige). Der zu einer Sitzung zusammengetretene Provinziallandtag
(landstingsfullmäktige) ist das entsprechende Organ auf regionaler Ebene. Die
ordentlichen Mitglieder der Gemeinderäte und Provinziallandtage und ihre Stellvertreter
werden alle vier Jahre bei allgemeinen Wahlen gleichzeitig mit den Reichstagswahlen direkt
vom Volk gewählt. Die Stimmenabgabe bei den Kommunal-und Provinziallandtagswahlen erfolgt
immer nach Parteilisten. Bei den Wahlen von 1994 führten jedoch sieben Gemeinden
versuchsweise zum Teil Personenwahlen durch.
Wahlberechtigt sind alle schwedischen
Staatsangehörigen, die in einer Gemeinde und im Gebiet des Provinziallandtags amtlich
gemeldet und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Das gleiche gilt für in Schweden
ansässige Ausländer, wenn sie vom 1. November drei Jahre vor der Wahl an gerechnet
mindestens drei Jahre in Schweden amtlich gemeldet sind. Jeder, der die Kriterien für die
Wahlberechtigung erfüllt, ist auch als ordentliches Mitglied oder Stellvertreter für den
Gemeinderat oder den Provinziallandtag wählbar.
Diese beiden Organe fassen alle wichtigen
Beschlüsse von prinzipieller Bedeutung innerhalb ihres jeweiligen Gebietes. Sie legen die
Ziele und Richtlinien für die Tätigkeit fest. Sie bestimmen, welche Ausschüsse es geben
soll und wie deren Organisation und Tätigkeitsform beschaffen sein sollen. Ferner
beschließen sie ihren Haushalt und die Steuersätze sowie die Höhe der Gebühren für
die kommunalen Dienstleistungen. |