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Die Oberlandesgerichte
aufwaerts

In Schweden gibt es sechs Gerichte der zweiten Instanz, von denen das älteste und größte das Svea hovrätt in Stockholm ist, das bereits 1614 gegründet wurde. Berufungen gegen Entscheidungen von Amtsgerichten können bei den Oberlandesgerichten eingelegt werden, wo über sie von drei, oder in einigen Fällen vier, Berufsrichtern oder von drei Berufsrichtern und zwei Laien-Beisitzern entschieden wird. In minderen Strafsachen, wo nur Geldstrafen verhängt worden sind, und in Zivilsachen, in denen es um geringe Forderungen geht, ist eine Zulassung der Berufung vorgesehen, ehe eine Sache vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden kann. In gewissen Prozessen, die die Enteignung und Bildung von Grundeigentum betreffen, ist das Gericht in besonderer Weise zusammengesetzt. Ihm gehören dabei auch technische Experten an. Der höchste Richter eines Oberlandesgerichts trägt den Titel Präsident des Oberlandesgerichts (hovrättspresident). Die Vorbereitungsarbeiten werden in großem Ausmaß von jüngeren Richtern besorgt, die vor dem Abschluß ihrer Ausbildung stehen. Übrigens werden viele Sekretäre und Experten, die in den Ministerien und den Enquete-Kommissionen arbeiten, aus den Reihen der jungen Referendare und Assessoren an den Oberlandesgerichten berufen.
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