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Die ordentlichen Gerichte
Die Gerichte erster Instanz
Die Oberlandesgerichte
Der oberste Gerichtshof
D
as schwedische Gerichtswesen ist in drei Instanzenzüge unterteilt: die Gerichte der ersten Instanz (
tingsrätter
), die Gerichte der zweiten Instanz (
hovrätter
) und die dritte Instanz, den obersten Gerichtshof (
Högsta domstolen
).
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