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Die heutige Gesetzgebung
aufwaerts

Ein wichtiges Merkmal der Gesetzgebung ist darin zu sehen, daß sie seit Ende des 19. Jahrhunderts in so großem Ausmaß in Zusammenarbeit mit den anderen nordischen Ländern vorbereitet worden ist. Das Ergebnis ist daraus ersichtlich, daß in Skandinavien ein bedeutender Grad an gesetzlicher Übereinstimmung besteht, besonders auf dem Gebiet des Zivilrechts.

Die Machthaber sind vorsichtig vorgegangen, was die verfassungsmäßigen und parlamentarischen Prozeduren betrifft. Dasselbe läßt sich von Fragen sagen, die die Organisation der öffentlichen Verwaltung und des Rechtswesens betreffen. Es ist nach wie vor richtig zu behaupten, daß das öffentliche Leben in Schweden in ungewöhnlich hohem Grad von den Idealen einer durch das Gesetz regierten Gesellschaft durchdrungen ist. Daß das für die Gerichte gilt, ist selbstverständlich; aber auch in bezug auf die Verwaltungsbehörden ist es beachtenswert, daß diese sich in ihrer Tätigkeit in so großem Ausmaß von den Arbeitsformen des Rechtswesens leiten lassen. Die schwedischen Verwaltungsbeamten befolgen sehr weitgehend die niedergeschriebenen Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannten Präzedenzfälle.

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