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Gerichte und Verwaltungsbehörden
aufwaerts

Die hauptsächliche Verantwortung für die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften obliegt den Gerichten und den verschiedenen Verwaltungsbehörden. Wie in anderen westeuropäischen Ländern haben die Gerichte eine besondere Stellung. Der Unterschied zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden ist in Schweden geringer als in den meisten anderen europäischen Ländern.

Die Trennlinie zwischen dem, was zum Arbeitsbereich der Gerichte und dem was zum Arbeitsbereich der Verwaltungsbehörden gehört, ist in gewissem Umfang in den Grundgesetzen festgelegt. Ausführlichere Vorschriften in dieser Beziehung sind jedoch in den vom Reichstag verabschiedeten einzelnen Gesetzen zu finden. Als ein allgemeines Prinzip kann man sagen, daß die ordentlichen Gerichte die bürgerliche Gesetzgebung und die Strafgesetzgebung anwenden. Die Gerichte erster Instanz versehen aber neben ihrer hauptsächlichen Beschäftigung mit Zivil- und Strafsachen auch noch eine Reihe von Aufgaben verwaltungsmäßiger Natur, z.B. in bezug auf Grundbuchsachen, Vormundschaftsangelegenheiten usw. Die Verwaltungsgerichte befassen sich mit Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (siehe unten).

Die Richter und die höheren Verwaltungsbeamten sowie die Staatsanwälte, die höheren Polizeibeamten und die Rechtsanwälte haben alle die gleiche akademische Ausbildung hinter sich. Darüber hinaus arbeitet die Mehrheit aller Juristen häufig zweieinhalb Jahre lang als Referendar an Gerichten erster Instanz, um Erfahrung zu sammeln, ehe sie eine Stellung in der öffentlichen Verwaltung erhalten oder sich einer anderen Laufbahn zuwenden.

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