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Die hauptsächliche
Verantwortung für die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften obliegt den Gerichten und
den verschiedenen Verwaltungsbehörden. Wie in anderen westeuropäischen Ländern haben
die Gerichte eine besondere Stellung. Der Unterschied zwischen den Gerichten und den
Verwaltungsbehörden ist in Schweden geringer als in den meisten anderen europäischen
Ländern. Die Trennlinie zwischen dem, was
zum Arbeitsbereich der Gerichte und dem was zum Arbeitsbereich der Verwaltungsbehörden
gehört, ist in gewissem Umfang in den Grundgesetzen festgelegt. Ausführlichere
Vorschriften in dieser Beziehung sind jedoch in den vom Reichstag verabschiedeten
einzelnen Gesetzen zu finden. Als ein allgemeines Prinzip kann man sagen, daß die
ordentlichen Gerichte die bürgerliche Gesetzgebung und die Strafgesetzgebung anwenden.
Die Gerichte erster Instanz versehen aber neben ihrer hauptsächlichen Beschäftigung mit
Zivil- und Strafsachen auch noch eine Reihe von Aufgaben verwaltungsmäßiger Natur, z.B.
in bezug auf Grundbuchsachen, Vormundschaftsangelegenheiten usw. Die Verwaltungsgerichte
befassen sich mit Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (siehe unten).
Die Richter und die höheren Verwaltungsbeamten
sowie die Staatsanwälte, die höheren Polizeibeamten und die Rechtsanwälte haben alle
die gleiche akademische Ausbildung hinter sich. Darüber hinaus arbeitet die Mehrheit
aller Juristen häufig zweieinhalb Jahre lang als Referendar an Gerichten erster Instanz,
um Erfahrung zu sammeln, ehe sie eine Stellung in der öffentlichen Verwaltung erhalten
oder sich einer anderen Laufbahn zuwenden. |
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