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Die Gerichte erster Instanz
aufwaerts

Es gibt etwa einhundert Gerichte erster Instanz (Amtsgerichte). Diese Gerichte sind von sehr verschiedener Größe. Die kleinsten sind nur mit ein oder zwei Berufsrichtern besetzt, während das größte Gericht, das Amtsgericht in Stockholm, eine sehr große Zahl von Richtern beschäftigt.

Im schwedischen Gerichtswesen spielen die Gerichte erster Instanz eine vorherrschende Rolle. Im Prinzip gibt es keine Begrenzung für die Zuständigkeit dieser Gerichte in bezug auf die Rechtsgebiete, zu denen die dort anhängig zu machenden Fälle gehören. Alle Straf- und Zivilsachen werden, unabhängig von der Schwere der zugrundeliegenden Straftat oder der Höhe der Forderung in Zivilsachen, zuerst vor ein Amtsgericht gebracht.

Der höchste Richter (Präsident) eines Gerichts erster Instanz trägt den mittelalterlichen Titel lagman. Als Mitarbeiter hat er einen oder mehrere Richter, die den Titel rådman tragen, und mehrere in der Ausbildung befindliche Juristen, d.h. Gerichtsreferendare, die ihre theoretische Ausbildung an der Universität abgeschlossen haben.

Das entscheidende Gericht eines schwedischen Amtsgerichts besteht in den meisten Strafsachen und in einigen Familienrechtssachen aus einem zum Richteramt befähigten Berufsrichter und einer Anzahl von Laien-Beisitzern (nämndemän), die an der Hauptverhandlung teilnehmen. Die Beisitzer werden jeweils für eine Periode von vier Jahren durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt. Gewählt werden können alle in den Wahllisten aufgeführten wählbaren Bürger. Die meisten von ihnen werden für neue Perioden wiedergewählt, und da jeder Laien-Beisitzer an etwa zehn Gerichtstagen im Jahr aktiv tätig ist, sammeln diese Beisitzer im Laufe der Zeit eine beachtliche Erfahrung. In Strafsachen besteht das Gericht normalerweise aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und — je nach der Schwere der zugrundeliegenden Straftat — drei oder fünf Beisitzern.

Die Teilnahme der nämndemän an den Gerichtsverfahren, die auf die mittelalterliche Tradition der Bauerngerichte zurückgeht und dem öffentlichen Leben Schwedens einen bedeutenden Einschlag von Demokratie zugeführt hat, darf nicht mit der anglo-amerikanischen Jury oder dem kontinentalen Schöffengericht verwechselt werden. Die Laien-Beisitzer befassen sich nicht nur mit der Schuldigsprechung bzw. Freisprechung, sondern beraten mit dem Richter auch in Rechtsfragen, wie der Strafzumessung in Strafsachen.

Bei Verfahren, die ohne nämndemän durchgeführt werden, besteht das Gericht im allgemeinen aus drei Berufsrichtern oder — in Fällen von geringerer Bedeutung — aus einem solchen Richter. Bei gewissen Arten von Verfahren kann das Gericht in besonderer Weise zusammengesetzt sein, indem außer den Berufsrichtern auch technische Experten dem Gericht angehören. Dies kommt z.B. bei Enteignungsverfahren und der Bildung von Grundeigentum vor.
Ungefähr 10 % aller Fälle der Gerichte erster Instanz gehen weiter an die Oberlandesgerichte.

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