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Die schwedische
Gesetzgebung gründet sich auf eine starke einheimische Tradition, die ihre Wurzeln im
Recht der Germanen hat, aber sie ist natürlich auch von ausländischem Recht beeinflußt.
Das römische Recht hat weniger Einfluß auf die Entwicklung gehabt als in den meisten
anderen europäischen Ländern. Auf mehreren Gebieten des Rechts sind jedoch Einflüsse
des römischen Rechts zu erkennen, während man auf anderen Gebieten Einflüsse
feststellen kann, die auf deutsches, französisches und in späterer Zeit
anglo-amerikanisches Recht zurückgehen. Ein bedeutender Unterschied gegenüber der
Mehrheit der kontinentalen Rechtssysteme liegt darin, daß Schweden auf eine umfassende
Kodifikation im Stil etwa des Code Civil in Frankreich oder des Bürgerlichen Gesetzbuches
in Deutschland verzichtet hat. Im Vergleich mit anglo- amerikanischem Recht gründet sich
das schwedische Recht in bedeutend größerem Umfang auf geschriebene Gesetze, während
die Rechtspraxis der Gerichte eine geringere, jedoch wichtige Rolle spielt. In diesem Sinn
kann man sagen, daß das schwedische Rechtssystem sowohl aufgrund seines systematischen
Aufbaus als auch seinem Inhalt nach etwa halbwegs zwischen den Systemen des europäischen
Kontinents und dem anglo-amerikanischen System anzusiedeln ist. |
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