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Aus der obigen
Beschreibung wird hervorgegangen sein, daß die Gesetzgebungsarbeit ein umfangreiches
Material in gedruckter Form hervorbringt. Dieses Material spielt eine wichtige Rolle als
Interpretationshilfe bei der Anwendung der erlassenen Gesetze. Die Entwürfe, die dem
Gesetzgebungsrat zugeleitet werden, die Gutachten des Gesetzgebungsrates selbst und die
endgültigen Regierungsvorschläge sind in der Regierungsvorlage enthalten, welche ebenso
wie die Berichte der Reichstagsausschüsse im Auftrage des Reichstags gedruckt und
verteilt wird. Wenn man die peinliche Sorgfalt bedenkt, die in diesem Material auf die
Formulierung der Gründe und Absichten mit der jeweiligen Gesetzgebung verwendet wurde,
ist es nur natürlich, daß sowohl die Behörden als auch einzelne Juristen sich bei der
Rechtsauslegung auf dieses Material als eine wichtige Quelle stützen. Die traditionelle,
lakonische Sprache der schwedischen Gesetzestexte ist größtenteils überhaupt nur
möglich, weil die Gesetzgeber sich schon in den Vorarbeiten weitgehend über ihre
Auffassung ausgelassen haben und sichergehen können, daß diese mit in Rechnung gestellt
werden. |
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