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Die Benutzung des Materials der gesetzlichen Vorarbeiten
aufwaerts

Aus der obigen Beschreibung wird hervorgegangen sein, daß die Gesetzgebungsarbeit ein umfangreiches Material in gedruckter Form hervorbringt. Dieses Material spielt eine wichtige Rolle als Interpretationshilfe bei der Anwendung der erlassenen Gesetze. Die Entwürfe, die dem Gesetzgebungsrat zugeleitet werden, die Gutachten des Gesetzgebungsrates selbst und die endgültigen Regierungsvorschläge sind in der Regierungsvorlage enthalten, welche ebenso wie die Berichte der Reichstagsausschüsse im Auftrage des Reichstags gedruckt und verteilt wird. Wenn man die peinliche Sorgfalt bedenkt, die in diesem Material auf die Formulierung der Gründe und Absichten mit der jeweiligen Gesetzgebung verwendet wurde, ist es nur natürlich, daß sowohl die Behörden als auch einzelne Juristen sich bei der Rechtsauslegung auf dieses Material als eine wichtige Quelle stützen. Die traditionelle, lakonische Sprache der schwedischen Gesetzestexte ist größtenteils überhaupt nur möglich, weil die Gesetzgeber sich schon in den Vorarbeiten weitgehend über ihre Auffassung ausgelassen haben und sichergehen können, daß diese mit in Rechnung gestellt werden.
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