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Wenn eine
Enquete-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hat, werden ihre Empfehlungen von der
Abteilung für Gesetzgebungsangelegenheiten des zuständigen Ministeriums geprüft. Danach
wird der Bericht zur Stellungnahme an interessierte Behörden und Organisationen
geschickt. Wenn die vorgeschlagene Gesetzgebung von überdurchschnittlicher Bedeutung ist,
können an die einhundert verschiedene Körperschaften und Organisationen aufgefordert
werden, ihre Stellungnahme abzugeben. Manche dieser Stellungnahmen können die Größe
eines kleineren Buches annehmen. Darüber hinaus hat jeder Bürger das Recht, seine
Gesichtspunkte zu der Regierungsvorlage dem Ministerium zu unterbreiten. Dann wird die
Angelegenheit auf der Grundlage des Berichts der Kommission und der angeforderten
Stellungnahmen von Experten innerhalb des zuständigen Ministeriums untersucht. Hierauf
nehmen der zuständige Minister und die Regierung in der Frage Stellung. Falls die weitere
Verfolgung der Angelegenheit beschlossen wird, bereitet das zuständige Ministerium eine
Gesetzesvorlage vor. Wie oben schon erwähnt wurde, leitet die Regierung diese Vorlage oft
an den Gesetzgebungsrat zur Begutachtung weiter. Der Gesetzgebungsrat untersucht die
Vorlage in allen Einzelheiten, besonders in bezug auf ihre Übereinstimmung mit anderen
Gesetzen und die Qualität ihrer technischen Lösungen. Nach der Vornahme etwaiger
Änderungen, die angesichts des Gutachtens des Gesetzgebungsrates wünschenswert
erscheinen, legt die Regierung die Vorlage dem Reichstag vor. |
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