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Die gesetzgeberische Arbeit in den Ministerien und im Gesetzgebungsrat
aufwaerts

Wenn eine Enquete-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hat, werden ihre Empfehlungen von der Abteilung für Gesetzgebungsangelegenheiten des zuständigen Ministeriums geprüft. Danach wird der Bericht zur Stellungnahme an interessierte Behörden und Organisationen geschickt. Wenn die vorgeschlagene Gesetzgebung von überdurchschnittlicher Bedeutung ist, können an die einhundert verschiedene Körperschaften und Organisationen aufgefordert werden, ihre Stellungnahme abzugeben. Manche dieser Stellungnahmen können die Größe eines kleineren Buches annehmen. Darüber hinaus hat jeder Bürger das Recht, seine Gesichtspunkte zu der Regierungsvorlage dem Ministerium zu unterbreiten. Dann wird die Angelegenheit auf der Grundlage des Berichts der Kommission und der angeforderten Stellungnahmen von Experten innerhalb des zuständigen Ministeriums untersucht. Hierauf nehmen der zuständige Minister und die Regierung in der Frage Stellung. Falls die weitere Verfolgung der Angelegenheit beschlossen wird, bereitet das zuständige Ministerium eine Gesetzesvorlage vor. Wie oben schon erwähnt wurde, leitet die Regierung diese Vorlage oft an den Gesetzgebungsrat zur Begutachtung weiter. Der Gesetzgebungsrat untersucht die Vorlage in allen Einzelheiten, besonders in bezug auf ihre Übereinstimmung mit anderen Gesetzen und die Qualität ihrer technischen Lösungen. Nach der Vornahme etwaiger Änderungen, die angesichts des Gutachtens des Gesetzgebungsrates wünschenswert erscheinen, legt die Regierung die Vorlage dem Reichstag vor.
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