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Als erster Schritt setzt
der zuständige Minister mit Zustimmung der Regierung eine Enquete-Kommission ein. Falls
die vorgeschlagene Maßnahme politische Gegensätze heraufbeschwören könnte, wird die
Kommission normalerweise aus Politikern verschiedener Parteien und Vertretern wichtiger
Interessengruppen zusammengesetzt. Den Vorsitz übernimmt ein hoher Richter oder ein
leitender Verwaltungsbeamter. Jüngere beamtete Juristen sind als Experten und Sekretäre
tätig. Der Umfang der Untersuchung wird in allgemeinen Rahmenrichtlinien festgelegt.
Die Enquete-Kommissionen für die schwedische Gesetzgebung
sind dafür bekannt, daß sie außergewöhnlich vollständige und ins einzelne gehende
Untersuchungen durchführen. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten werden meistens in einem
Bericht vorgelegt, der gewöhnlich eine erschöpfende Darstellung der augenblicklichen
Lage auf dem untersuchten Rechtsgebiet gibt (oft begleitet von Ausblicken auf das
Rechtssystem anderer Länder), eine allgemeine Rechtfertigung für die vorgeschlagenen
Änderungen enthält und mit einer in allen Einzelheiten ausgearbeiteten Gesetzesvorlage
mit dazugehörigen, auf jeden Paragraphen Bezug nehmenden Kommentaren versehen ist. Die
Berichte werden in einer besonderen Reihe von Veröffentlichungen, den Öffentlichen
Untersuchungsberichten Schwedens (Statens offentliga utredningar, SOU) veröffentlicht.
Bisweilen enthalten diese Berichte Zusammenfassungen in Englisch.
In gewissem Umfang werden Untersuchungen in Fragen
der Gesetzgebung innerhalb des in erster Linie davon betroffenen Ministeriums durch die
Beamten des Ministeriums durchgeführt. Diese Form der Untersuchung ist in den letzten
Jahren häufig geworden, speziell in bezug auf Gesetzgebung, die besonders dringend ist.
Die Entwicklung ist jedoch kritisiert worden, da diese Vorlagen oft in einer sehr
bestimmten Form geschrieben und nicht in der gleichen Weise von Gründen für und wider
die Vorlage begleitet sind, wie die traditionellen Berichte. |
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