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Offene Handelsgesellschaft (Handelsbolag)
aufwaerts

Grundlage für die Offene Handelsgesellschaft ist das Gesetz von 1980.

Die Offene Handelsgesellschaft ist eine juristische Person, doch keine steuerliche Einheit, so daß die Gesellschafter einzeln als auch gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Die Handelgesellschaft wird durch Einigung zweier oder mehrerer Gesellschafter gegründet; hierbei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Hierzu bedarf es keiner Schriftform.

Anschließend wird die Gesellschaft in einem öffentlich geführten Verzeichnis (handelsregister) registriert. Dieses wird beim zuständigen Patent- und Registeramt geführt.

Beschränkungen für ausländische juristische oder natürliche Personen bei der Gründung oder dem Erwerb von Handelsgesellschaften bestehen nicht.

Das Gesetz über Handelsgesellschaften enthält Normen über

    - die Geschäftsführung
    - Beziehungen der Gesellschafter im Innenverhältnis
    - die Gewinnverteilung.

Diese Normen haben dispositiven Charakter.

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