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1990 beschloß der
Schwedische Reichstag eine Reform der Agrarpolitik. Die neue Politik unterschied sich
radikal von der vorhergehenden, die viele Jahre lang gegolten hatte. Ein Grundzug der
neuen Politik war, den landwirtschaftlichen Sektor dem freien Spiel des Marktes
auszusetzen. Die Produktion sollte dann durch die Nachfrage im Rahmen eines Abgabensystems
gesteuert werden. In Übereinstimmung damit erhielten die Erzeuger jetzt Bezahlung für
solche Erzeugnisse und Dienstleistungen, für die Nachfrage bestand. In der neuen Politik
wurde auch festgelegt, daß Erzeugnisse und Dienstleistungen, die von der Gesellschaft im
großen nachgefragt wurden, vom Staat bezahlt werden sollten. Bestimmte Maßnahmen, die
erforderlich waren, um spezielle regionalpolitische Ziele zu erreichen und den
Umweltschutz sowie die Lebensmittelbevorratung für den Notfall zu gewährleisten, fielen
in die genannte Kategorie. Bestimmte
Regelungen ließ man auslaufen, um den Übergang zu einem deregulierten Binnenmarkt zu
erleichtern. Auch andere vorübergehende Maßnahmen wurden ergriffen.
Gleichzeitig mit der Einführung der Reform am 1.
Juli 1991 beantragte Schweden seinen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft. Die
Verhandlungen über die Bedingungen für die schwedische Mitgliedschaft wurden im März
1994 zu Ende geführt.
Die Reform von 1990 wurde in einigen Punkten
revidiert, um die schwedische Landwirtschaft auf einen möglichen Beitritt zur
Gemeinschaft vorzubereiten. Diese Änderungen zielten darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit
der Landwirtschaft zu erhöhen und gleichzeitig eine Produktion aufrechtzuerhalten, die in
der Lage sein würde, auf dem Europäischen Markt zu konkurrieren. |