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Kommunale Selbstverwaltung
aufwaerts

Es gibt zwei Arten von Organen für die kommunale Selbstverwaltung in Schweden: die Gemeinde (kommun), die die lokale Verwaltungseinheit ist, und den Provinziallandtag (landsting), der die regionale Einheit ist. Das 1992 in Kraft getretene neue Kommunalgesetz legt die Rahmen für diese beiden Verwaltungseinheiten fest. Außerdem hat die Schwedische Kirche lokale Verwaltungseinheiten, die Kirchengemeinden (församling), deren Tätigkeit im Kirchengesetz von 1992 festgelegt ist.

Der Anteil des öffentlichen Sektors an der gesamten Volkswirtschaft hat schrittweise zugenommen. Die Ausgaben des öffentlichen Sektors haben in den letzten fünfzehn Jahren 60%, und in gewissen Jahren 70%, des Bruttosozialprodukts (BSP) betragen.

Detaillierte Informationen zur kommunalen Selbstverwaltung erhalten Sie auf der linken Seite.

 

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