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Schweden für Rechtssicherheit
aufwaerts

Die heute geltenden schwedischen Gesetze sind das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, die eher durch Kontinuität als durch plötzliche Veränderungen geprägt ist. So war das Grundgesetz über die Regierungsform von 1809 bis zum Jahre 1974 die wichtigste Quelle der Verfassungsgesetzgebung. Es ist durch ein neues Grundgesetz über die Regierungsform ersetzt worden, das 1975 in Kraft getreten ist.

Das schwedische Regierungssystem, wie es sich bis heute entwickelt hat und wie es in dem neuen Grundgesetz über die Regierungsform festgelegt ist, kann als eine repräsentative Demokratie bezeichnet werden. Dies bedeutet, daß die Staatsbürger in Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht, die in regelmäßigen Abständen abgehalten werden, eine beschlußfassende Versammlung, den Reichstag (Riksdagen), wählen. Ein weiterer Eckpfeiler der Regierungsform ist der Parlamentarismus.

Was das Zivilrecht und das Strafrecht betrifft, ist das Schwedische Gesetzbuch aus dem Jahre 1734 noch in Kraft, jedenfalls offiziell. Nur geringe Teile des ursprünglichen Inhalts dieses Gesetzbuches sind jedoch noch im Gebrauch. Die Mehrheit der Bücher (balkar), in die dieses Gesetzbuch unterteilt ist, sind im Laufe dieses Jahrhunderts durch neue Gesetze ersetzt worden. So sind z.B. völlig neue Bücher über das Familien- und Eherecht, die Erbfolge, das Grundeigentum, die Strafgesetzgebung, die Straf- und Zivilprozeßordnung und die Urteilsvollstreckung in Kraft getreten. In der neueren Zeit ist, neben dem eigentlichen Bereich des Gesetzbuches, eine Menge spezieller Gesetzgebung entstanden, z.B. die Aktiengesellschaftsgesetze, das Urheberrecht, das Recht zum Schutz industriellen Eigentums und das Arbeitsrecht. Auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sind in der letzten Zeit wichtige Gesetze erlassen worden, nicht zuletzt auch für die Städte- und Raumplanung, den Umweltschutz und den Naturschutz.

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