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Besteuerung
aufwaerts

Die Körperschaftssteuer wird auf den Nettogewinn der Erträge aller Geschäftstätigkeiten erhoben, wobei Kapitalverträge als normaler Gewinn besteuert werden und Kapitalverluste abzugsfähig sind. Solange kein Doppelbesteuerungsabkommen, welches ausländische Gewinne vor schwedischer Besteuerung befreit, besteht, können Verluste des Geschäftsbetriebes im Ausland mit dem Gewinn aus den schwedischen Tätigkeiten verrechnet werden. Normale Verluste sind unbegrenzt vortragsfähig.

Steuerabkommen und Dividenden

Normalerweise beträgt der Kuponsteuersatz laut Abkommen zwischen 0- und 5% auf Dividenten, die die Tochtergesellschaft in Schweden an die ausländische Muttergesellschaft ausschüttet. Eine 30prozentige Kuponsteuer wird bei ausländischen Aktionären erhoben, falls für diese keines der 70 Doppelbesteuerungsabkommen in Frage kommt. Zweigniederlassungsgewinne welche im Ausland erwirtschaftet wurden, sind kuponsteuerfrei. Eigentlich werden Zweigstellen ausländischer Gesellschaften nach dem Nettowert ihres Anlagevermögens in Schweden besteuert, was jedoch diskriminierend wäre, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen würde und dadurch nicht angewendet wird.

Einkommenssteuer

Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne werden mit einer besonderen 30prozentigen staatlichen Einkommenssteuer belegt. Einkommen aus der Anstellung wird mit einer Kommunalsteuer von durchschnittlich 31% plus einer Staatssteuer von 100skr besteuert. Einkommen oberhalb einer Grenze von 203.900skr unterliegt der Kommunalsteuer plus 25% Staatssteuer.

Mehrwertsteuer

Die schwedische Mehrwertsteuer (mervärdesskatt, "moms") beträgt 25% und ist auf den Absatz der meisten Waren und Dienstleistungen zu zahlen. Auf Lebensmittel, Vermietung von Räumlichkeiten und öffentlicher Verkehr 12% und auf Zeitungen 6% erhoben werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind gewisse Bildungs-, Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Gesundheits- Krankenführsorge und kulturelle Darbietungen. Zum Zwecke der Mehrwertsteuererhebung müssen sich nichtschwedische Unternehmen eintragen lassen. Bis zu einem Jahresumsatz von unter 1 Million skr. ist die Mehrwertsteuer in der Einkommenssteuererklärung zu erklären, wobei vorläufige Mehrwertzahlungen monatlich an die Finanzbehörde abzuführen sind. Bei einem Jahresumsatz über 1 Million skr. muß die Mehrwertsteuer von der Einkommenssteuer gesondert erklärt werden, wobei monatliche Mehrwertsteuerzahlungen an die Finanzbehörde zu entrichten sind. Handelsgesellschaften sind in jeden Fall verpflichtet, die Mehrwertsteuer monatlich in gesonderten Erklärungen anzugeben.

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