| Die Kommanditgesellschaft
ist ein spezieller Typ der Offenen Handelsgesellschaft. Entgegen den Haftungsverhältnissen der Offenen Handelsgesellschaft, kann
bei einer Kommanditgesellschaft die Haftung eines oder mehrerer Gesellschafter begrenzt
werden. Mindestens ein Gesellschafter muß jedoch Vollhafter sein.
Die Kommanditgesellschaft wird unter Angabe der
Einlage aller Teilhaber beim Handelsregister eingetragen. Bei Fehlen dieser Angaben werden
alle Gesellschafter als Vollhafter angesehen. |