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Immobilienerwerb durch Ausländer
aufwaerts

Für den Erwerb von Gewerbeimmobilien durch ausländische Käufer von wird keine Erlaubnis benötigt.

Für den Erwerb von Ferienhäusern ist allerdings der Wohnsitz des Käufers zu berücksichtigen. Beim Kauf von Ein- oder Zweifamilienhäsern sowie landwirtschaftlichen Betrieben, müssen Käufer, die ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben, einen Antrag an die zuständige Provinzregierung stellen. Hiervon gibt es Ausnahmen (früherer Wohnsitz für mindestens fünf Jahre in Schweden, Erbschaftsangelegenheiten). Juristische Personen sind ebenfalls von dem Genehmigungsverfahren befreit.

Für Gewerbeimmobilien wird immer eine Erwerbsgenehmigung erteilt, bei Freizeitimmobilien kann diese ggf. verweigert werden. Für den letzteren Fall existieren mehrere Gründe. Darüberhinaus müssen auch bestimmte formale Richtlinien eingehalten werden.

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