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Das schwedische Gesundheitswesen - Arzneimittel
aufwaerts

Alle Arzneimittel, die in Schweden verkauft werden sollen, müssen beim Staatlichen Amt für Arzneimittelwesen (Läkemedelsverket), einer staatlichen Behörde für die Kontrolle medizinischer Produkte, registriert sein. Diese Tätigkeit wird in einem neuen Arzneimittelgesetz geregelt, das den innerhalb der EU geltenden Regeln angepaßt ist.

Die Zahl der registrierten Arzneimittel beträgt ungefähr 3.300. Die Arzneimittelbeihilfe, die durch die Sozialversicherung gedeckt wird, bedeutet, daß der Patient nur einen begrenzten Teil der Kosten für Arzneimittel selbst bezahlt. Für eine Verschreibung bezahlt der Patient einen bestimmten Betrag für jedes Arzneimittel, das bei der gleichen Gelegenheit eingekauft wird. Für das erste Arzneimittel sind höchstens 125 skr zu bezahlen und für jedes weitere höchstens 25 skr.

Die Schwedische Apothekenaktiengesellschaft (Apoteksbolaget), die sich zum größten Teil im Besitz des Staates befindet, hat ein Monopol für den Einzelhandelsverkauf von Arzneimitteln sowohl an die Allgemeinheit als an die Krankenhäuser. Der Verkauf erfolgt über gut 800 Apotheken. Die Arzneimittelunternehmen haben eine gemeinsame Versicherung, die Patienten Schadenersatz leistet, die durch die Anwendung von Arzneimitteln Schäden erlitten haben.

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