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Alle Arzneimittel, die in
Schweden verkauft werden sollen, müssen beim Staatlichen Amt für Arzneimittelwesen
(Läkemedelsverket), einer staatlichen Behörde für die Kontrolle medizinischer Produkte,
registriert sein. Diese Tätigkeit wird in einem neuen Arzneimittelgesetz geregelt, das
den innerhalb der EU geltenden Regeln angepaßt ist. Die
Zahl der registrierten Arzneimittel beträgt ungefähr 3.300. Die Arzneimittelbeihilfe,
die durch die Sozialversicherung gedeckt wird, bedeutet, daß der Patient nur einen
begrenzten Teil der Kosten für Arzneimittel selbst bezahlt. Für eine Verschreibung
bezahlt der Patient einen bestimmten Betrag für jedes Arzneimittel, das bei der gleichen
Gelegenheit eingekauft wird. Für das erste Arzneimittel sind höchstens 125 skr zu
bezahlen und für jedes weitere höchstens 25 skr.
Die Schwedische Apothekenaktiengesellschaft
(Apoteksbolaget), die sich zum größten Teil im Besitz des Staates befindet, hat ein
Monopol für den Einzelhandelsverkauf von Arzneimitteln sowohl an die Allgemeinheit als an
die Krankenhäuser. Der Verkauf erfolgt über gut 800 Apotheken. Die
Arzneimittelunternehmen haben eine gemeinsame Versicherung, die Patienten Schadenersatz
leistet, die durch die Anwendung von Arzneimitteln Schäden erlitten haben. |