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Alle in Schweden
wohnhaften Personen, gleich welcher Staatsangehörigkeit, sowie akut Erkrankte und
Notaufnahmepatienten aus den EU- und EWR-Ländern und aus weiteren sieben Ländern, mit
denen Schweden Krankenpflegeabkommen geschlossen hat, haben Zugang zur schwedischen
Gesundheits- und Krankenpflege zu subventionierten Preisen. Für Rentner wird eine Gebühr von höchstens 75 skr pro Pflegetag im
Krankenhaus erhoben. Für alle anderen Personen, die in ein Krankenhaus aufgenommen
werden, beträgt die Gebühr höchstens 80 skr pro Tag, ausgenommen Kinder unter 16
Jahren, die im Krankenhaus kostenlos behandelt werden.
Jeder Provinziallandtag beschließt selbst die Höhe
der Gebühren für ambulante Behandlung beim Arzt in seiner Provinz. Die Patientengebühr
für Besuche beim Arzt in der primären Krankenpflege, d.h. beim Hausarzt oder
Bezirksarzt, beträgt in den verschiedenen Provinzen zwischen 80 und 130 skr. Für Besuche
bei Fachärzten in Krankenhäusern variieren die Gebühren zwischen 100 und 180 skr. Nach
Bestimmungen in einem besonderen Gesetz beträgt die Gebühr bei privat praktizierenden
Fachärzten 150 % der Gebühr beim Hausarzt.
Die Provinziallandtage bestimmen auch die Höhe der
Patentengebühren für die Krankenbehandlung bei Ausübenden anderer Pflegeberufe, z.B.
Krankengymnastinnen, Beschäftigungstherapeutinnen und Bezirksschwestern, sowohl in der
öffentlichen als vorkommendenfalls auch der privaten Krankenpflege. Die Gebühren
variieren bei den Provinziallandtagen zwischen 50 und 80 s kr pro Besuch.
Um die Ausgaben der Patienten zu begrenzen, gibt es
eine obere Kostengrenze. Sie errechnet sich folgendermaßen: Wer von der ersten Behandlung
oder dem ersten Arzneimittelkauf an gerechnet innerhalb von weniger als 12 Monaten
ingesamt mindestens 1.800 skr an Patientengebühren und Arzneimittelkosten bezahlt hat,
hat Anspruch auf kostenlose Behandlung und Arzneimittel für den Rest der
Zwölfmonatsperiode.
Schweden hat ein umfassendes, gesetzlich geregeltes
System für Zuwendungen in bar bei Krankheit. Hierher gehören vor allem die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld, aber auch Beihilfen bei der
erwerbsorientierten Rehabilitation, Bazillenträgernentschädigungen und
Mutterschaftshilfe. |