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Das schwedische Gesundheitswesen - Kosten
aufwaerts

Alle in Schweden wohnhaften Personen, gleich welcher Staatsangehörigkeit, sowie akut Erkrankte und Notaufnahmepatienten aus den EU- und EWR-Ländern und aus weiteren sieben Ländern, mit denen Schweden Krankenpflegeabkommen geschlossen hat, haben Zugang zur schwedischen Gesundheits- und Krankenpflege zu subventionierten Preisen.

Für Rentner wird eine Gebühr von höchstens 75 skr pro Pflegetag im Krankenhaus erhoben. Für alle anderen Personen, die in ein Krankenhaus aufgenommen werden, beträgt die Gebühr höchstens 80 skr pro Tag, ausgenommen Kinder unter 16 Jahren, die im Krankenhaus kostenlos behandelt werden.

Jeder Provinziallandtag beschließt selbst die Höhe der Gebühren für ambulante Behandlung beim Arzt in seiner Provinz. Die Patientengebühr für Besuche beim Arzt in der primären Krankenpflege, d.h. beim Hausarzt oder Bezirksarzt, beträgt in den verschiedenen Provinzen zwischen 80 und 130 skr. Für Besuche bei Fachärzten in Krankenhäusern variieren die Gebühren zwischen 100 und 180 skr. Nach Bestimmungen in einem besonderen Gesetz beträgt die Gebühr bei privat praktizierenden Fachärzten 150 % der Gebühr beim Hausarzt.

Die Provinziallandtage bestimmen auch die Höhe der Patentengebühren für die Krankenbehandlung bei Ausübenden anderer Pflegeberufe, z.B. Krankengymnastinnen, Beschäftigungstherapeutinnen und Bezirksschwestern, sowohl in der öffentlichen als vorkommendenfalls auch der privaten Krankenpflege. Die Gebühren variieren bei den Provinziallandtagen zwischen 50 und 80 s kr pro Besuch.

Um die Ausgaben der Patienten zu begrenzen, gibt es eine obere Kostengrenze. Sie errechnet sich folgendermaßen: Wer von der ersten Behandlung oder dem ersten Arzneimittelkauf an gerechnet innerhalb von weniger als 12 Monaten ingesamt mindestens 1.800 skr an Patientengebühren und Arzneimittelkosten bezahlt hat, hat Anspruch auf kostenlose Behandlung und Arzneimittel für den Rest der Zwölfmonatsperiode.

Schweden hat ein umfassendes, gesetzlich geregeltes System für Zuwendungen in bar bei Krankheit. Hierher gehören vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld, aber auch Beihilfen bei der erwerbsorientierten Rehabilitation, Bazillenträgernentschädigungen und Mutterschaftshilfe.

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