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In Schweden gibt es drei
politische und verwaltungsmäßige Ebenen - den Staat, die Provinziallandtage und die
Gemeinden. Alle diese Ebenen spielen eine wichtige Rolle im System der sozialen Sicherheit
und werden von aus direkten Wahlen hervorgegangenen politischen Gremien vertreten. Alle
von ihnen haben das Recht, ihre Tätigkeit durch Steuern und Gebühren zu finanzieren. Eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, die Grundsätze der
Gesundheits- und Krankenpflege durch Gesetze und Verordnungen festzulegen. Die wichtigsten
dieser Grundsätze finden sich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz von 1982, in dem
bestimmt wird, daß der Bevölkerung eine gute Gesundheits- und Krankenpflege angeboten
werden soll, daß die Pflege zu gleichen Bedingungen für alle geleistet werden soll und
daß sie leicht zugänglich sein soll. Die Pflege soll sich auf die Respektierung des
Selbstbestimmungsrechts und der persönlichen Integrität des Patienten gründen und
soweit möglich nach gemeinsamer Beratung ausgeformt und durchgeführt werden.
In anderen Gesetzen werden u.a. Bereiche wie die
Pflichten und Verantwortung des Personals, die Geheimhaltungspflicht, die Führung von
Krankenblättern und die Berechtigung zur Ausübung von Krankenpflegeberufen geregelt. Die
detaillierte Regelung ist in den letzten Jahren vermindert worden. Es ist für den Staat
jetzt wichtiger, die Ergebnisse zu überwachen als sich um die Organisation der
Krankenpflege zu sorgen. Die Lenkung der Gesundheits- und Krankenpflege durch den Staat
erfolgt vor allem durch Begleitung und Auswertung der Arbeit.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziale
Angelegenheiten (Socialdepartementet) hat die Aufgabe, die Entwicklung in Bereichen wie
Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialversicherung und anderen sozialen Fragen zu leiten.
Im Ministerium werden die Aufträge für staatliche Enquete-Kommissionen, Entwürfe für
neue Gesetze für den Reichstag sowie andere staatliche Vorschriften formuliert.
Das Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen
(Socialstyrelsen) ist die zentrale Fach- und Aufsichtsbehörde des Staates für die
Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsschutz und soziale Dienstleistungen.
Man kann sagen, daß der Kern der Tätigkeit des Zentralamts darin liegt, die Tätigkeit
in diesen Bereichen zu verfolgen und ihre Auswertung hinsichtlich der von Reichstag und
Regierung festgelegten Ziele vorzunehmen.
Eine weitere staatliche Behörde, die an der
Auswertung beteiligt ist, ist die Staatliche Auswertungsstelle für
medizinisch-technologische Versorgung (SBU). Die Stelle soll an der rationellen Ausnutzung
gegebener Ressourcen in der Gesundheits- und Krankenpflege mitwirken, indem sie sowohl
neue wie bereits etablierte Methoden vom medizinischen, sozialen und ethischen Standpunkt
auswertet. Mit Hilfe von Experten werden Übersichten über das Fachwissen und Synthesen
von vorhandenem wissenschaftlichen Material erstellt. Information über die Ergebnisse
wird dann als Grundlage für Entscheidungen auf zentraler und lokaler Ebene sowie im
medizinisch-professionellen Bereich benutzt.
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz liegt
die Verantwortung dafür, daß der Bevölkerung angemessene Gesundheits- und Krankenpflege
angeboten und für gute Gesundheit in der Bevölkerung gesorgt wird, bei den
Provinziallandtagen. In Schweden gibt es 23 Povinziallandtage und außerdem drei
Großgemeinden (Göteborg, Malmö und Insel Gotland), die keinem Provinziallandtag
angehören, in bezug auf die Krankenpflege jedoch die gleiche Verantwortung haben wie
diese. Die Bevölkerung in diesen 26 Gebieten schwankt zwischen 60.000 und 1,7 Mio.
Einwohnern.
Die Abgeordneten der Provinziallandtage werden alle
vier Jahre zum selben Zeitpunkt wie die Reichstagsabgeordneten gewählt. Die
Provinziallandtage verteilen die Ressourcen für die Gesundheits- und Krankenpflege durch
politische Beschlüsse und besorgen auch die übergreifende Planung des
Krankenpflegesangebots. Die Provinziallandtage sind auch Träger und Betreiber von
Krankenhäusern, Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen. Ihre Tätigkeit wird
ergänzt durch freistehende Pflegeeinrichtungen, Ärzte und Krankengymnastinnen, die in
bestimmten Fällen Kooperationsverträge mit den Provinziallandtagen haben. Die völlig
dominierende Rolle der Provinziallandtage als Betreiber der Pflege bedeutet auch, daß sie
den entscheidenden Einfluß auf die Strukturfragen der Gesundheits- und Krankenpflege
haben.
Auf diesem Gebiet sind in den letzten Jahren große
Veränderungen eingetreten, besonders was die Verringerung der Zahl der Krankenhausbetten,
aber auch die übrige Arbeit an den Krankenhäusern betrifft. Zum Beispiel ist die Zahl
der Tag und Nacht geöffneten Notaufnahmen und Ambulanzen verringert worden. Die
Verringerung der Bettenzahl ist durch die gesteigerte Produktivität ermöglicht worden,
die durch neue medizinische Technologie, verringerte finanzielle Mittel und die
entsprechende Entwicklung der wirtschaftlichen Lenkungssysteme erreicht worden ist. Als
Beispiel für die gesteigerte Produktivität kann die Entbindungspflege genannt werden,
für die die Bettenzahl in der Zeit gegen Ende der 80er Jahre, als die Zahl der
Entbindungen um 31 % zunahm, um 19 % zurückging.
Eine wichtige Veränderung, die die
Provinziallandtage in den letzten Jahren durchgeführt haben, sind die erweiterten
Möglichkeiten der Patienten zu freier Wahl des Krankenhauses/Gesundheitszentrums und des
behandelnden Personals. Die Patienten können das Gesundheitszentrum und/oder den Hausarzt
frei wählen und auch entscheiden, an welches Krankenhaus sie sich wenden wollen. Wenn ein
Patient in einem Krankenhaus behandelt werden will, das nicht zum Aufnahmebereich des
Provinziallandtags gehört, in dem er wohnt, kann eine Überweisung erforderlich sein. In
mehreren Krankenpflegeregionen gilt jedoch die freie Wahl der Pflegeeinrichtung innerhalb
mehrerer Provinziallandtage. Für fachärztliche Behandlung in einem Krankenhaus braucht
man normalerweise keine Überweisung, sondern der Patient kann sich direkt an das
Krankenhaus wenden, ohne zuerst die primäre Krankenpflege zu bemühen. Diese hat also
keine "Pförtnerfunktion".
Statt dessen wenden die Provinziallandtage
differenzierte Gebühren an, um die Behandlungs- und Pflegenachfrage zu lenken. Was
hochspezialisierte Behandlung und Pflege betrifft - und in gewissem Ausmaß Forschung und
ärztliche Ausbildung arbeiten die Provinziallandtage in sechs Krankenpflegeregionen
zusammen. Die Bevölkerung der Regionen variiert zwischen 900.000 und 1,9 Mio., und in
jeder Region gibt es mindestens ein Universitätskrankenhaus. Der Zusammenarbeit liegen
Übereinkommen zwischen den Provinziallandtagen der jeweiligen Region zugrunde, z.B. über
die Preise für die Nutzung hochspezialisierter Behandlung und Pflege.
Die Provinziallandtage arbeiten auf der nationalen
Ebene im Provinziallandtagsverband (Landstingsförbundet) zusammen. Ein Beispiel dafür,
wie die Lenkung der Krankenpflege funktionieren kann, ist die Einführung der
Behandlungsgarantie für Operationen, die seit 1992 gilt. Dieses Übereinkommen wurde auf
nationaler Ebene zwischen dem Ministerium für Gesundheit und Soziale Angelegenheiten und
dem Provinziallandtagsverband geschlossen, um die Wartezeiten für gewisse Behandlungen zu
verkürzen, für die großer Andrang bestand. Die Garantie bedeutet, daß kein Patient
nach einer Untersuchung und Beurteilung durch einen Spezialisten mehr als drei Monate auf
Behandlung zu warten braucht. Wenn damit zu rechnen ist, daß die Wartezeit an dem
gewählten Krankenhaus mehr als drei Monate beträgt, soll man dort dafür sorgen, daß
der Patient innerhalb von drei Monaten an einem anderen Krankenhaus behandelt wird.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen dem Staat
und dem Provinziallandtagsverband kann auch das unter gemeinsamer Trägerschaft arbeitende
Schwedische Institut für Entwicklung im Gesundheitswesen (Spri) genannt werden. Es
betreibt qualifizierte Entwicklungsarbeit mit Orientierung auf die Wirtschaftlichkeit des
Gesundheitswesens, die Informatik im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege sowie auf
Methoden und Systeme für die Qualitätsentwicklung.
A>uch die Gemeinden haben einen
Zuständigkeitsbereich in der Gesundheits- und Krankenpflege, nämlich die Pflege von
älteren Menschen und Behinderten in ihren Wohnungen. Ab 1992 ist u.a. die Zuständigkeit
für Pflegeheime mit Langzeitpflege von den Provinziallandtagen auf die Gemeinden
übergegangen. Gleichzeitig wurden die Gemeinden auch verpflichtet, für Patienten zu
bezahlen, die medizinisch fertigbehandelt waren, aber weiterhin im Krankenhaus liegen
mußten, weil die Gemeinde keinen angemessenen Pflegeplatz, z.B. in einem Pflegeheim,
anbieten konnte. Eine ähnliche Änderung der Zuständigkeit gilt ab 1995 für das Wohnen,
die Beschäftigung und die sonstige Unterstützung von psychisch Langzeitkranken. |