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Das schwedische Gesundheitswesen - Lenkung & Planung
aufwaerts

In Schweden gibt es drei politische und verwaltungsmäßige Ebenen - den Staat, die Provinziallandtage und die Gemeinden. Alle diese Ebenen spielen eine wichtige Rolle im System der sozialen Sicherheit und werden von aus direkten Wahlen hervorgegangenen politischen Gremien vertreten. Alle von ihnen haben das Recht, ihre Tätigkeit durch Steuern und Gebühren zu finanzieren.

Eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, die Grundsätze der Gesundheits- und Krankenpflege durch Gesetze und Verordnungen festzulegen. Die wichtigsten dieser Grundsätze finden sich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz von 1982, in dem bestimmt wird, daß der Bevölkerung eine gute Gesundheits- und Krankenpflege angeboten werden soll, daß die Pflege zu gleichen Bedingungen für alle geleistet werden soll und daß sie leicht zugänglich sein soll. Die Pflege soll sich auf die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts und der persönlichen Integrität des Patienten gründen und soweit möglich nach gemeinsamer Beratung ausgeformt und durchgeführt werden.

In anderen Gesetzen werden u.a. Bereiche wie die Pflichten und Verantwortung des Personals, die Geheimhaltungspflicht, die Führung von Krankenblättern und die Berechtigung zur Ausübung von Krankenpflegeberufen geregelt. Die detaillierte Regelung ist in den letzten Jahren vermindert worden. Es ist für den Staat jetzt wichtiger, die Ergebnisse zu überwachen als sich um die Organisation der Krankenpflege zu sorgen. Die Lenkung der Gesundheits- und Krankenpflege durch den Staat erfolgt vor allem durch Begleitung und Auswertung der Arbeit.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziale Angelegenheiten (Socialdepartementet) hat die Aufgabe, die Entwicklung in Bereichen wie Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialversicherung und anderen sozialen Fragen zu leiten. Im Ministerium werden die Aufträge für staatliche Enquete-Kommissionen, Entwürfe für neue Gesetze für den Reichstag sowie andere staatliche Vorschriften formuliert.

Das Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen) ist die zentrale Fach- und Aufsichtsbehörde des Staates für die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsschutz und soziale Dienstleistungen. Man kann sagen, daß der Kern der Tätigkeit des Zentralamts darin liegt, die Tätigkeit in diesen Bereichen zu verfolgen und ihre Auswertung hinsichtlich der von Reichstag und Regierung festgelegten Ziele vorzunehmen.

Eine weitere staatliche Behörde, die an der Auswertung beteiligt ist, ist die Staatliche Auswertungsstelle für medizinisch-technologische Versorgung (SBU). Die Stelle soll an der rationellen Ausnutzung gegebener Ressourcen in der Gesundheits- und Krankenpflege mitwirken, indem sie sowohl neue wie bereits etablierte Methoden vom medizinischen, sozialen und ethischen Standpunkt auswertet. Mit Hilfe von Experten werden Übersichten über das Fachwissen und Synthesen von vorhandenem wissenschaftlichen Material erstellt. Information über die Ergebnisse wird dann als Grundlage für Entscheidungen auf zentraler und lokaler Ebene sowie im medizinisch-professionellen Bereich benutzt.

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz liegt die Verantwortung dafür, daß der Bevölkerung angemessene Gesundheits- und Krankenpflege angeboten und für gute Gesundheit in der Bevölkerung gesorgt wird, bei den Provinziallandtagen. In Schweden gibt es 23 Povinziallandtage und außerdem drei Großgemeinden (Göteborg, Malmö und Insel Gotland), die keinem Provinziallandtag angehören, in bezug auf die Krankenpflege jedoch die gleiche Verantwortung haben wie diese. Die Bevölkerung in diesen 26 Gebieten schwankt zwischen 60.000 und 1,7 Mio. Einwohnern.

Die Abgeordneten der Provinziallandtage werden alle vier Jahre zum selben Zeitpunkt wie die Reichstagsabgeordneten gewählt. Die Provinziallandtage verteilen die Ressourcen für die Gesundheits- und Krankenpflege durch politische Beschlüsse und besorgen auch die übergreifende Planung des Krankenpflegesangebots. Die Provinziallandtage sind auch Träger und Betreiber von Krankenhäusern, Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen. Ihre Tätigkeit wird ergänzt durch freistehende Pflegeeinrichtungen, Ärzte und Krankengymnastinnen, die in bestimmten Fällen Kooperationsverträge mit den Provinziallandtagen haben. Die völlig dominierende Rolle der Provinziallandtage als Betreiber der Pflege bedeutet auch, daß sie den entscheidenden Einfluß auf die Strukturfragen der Gesundheits- und Krankenpflege haben.

Auf diesem Gebiet sind in den letzten Jahren große Veränderungen eingetreten, besonders was die Verringerung der Zahl der Krankenhausbetten, aber auch die übrige Arbeit an den Krankenhäusern betrifft. Zum Beispiel ist die Zahl der Tag und Nacht geöffneten Notaufnahmen und Ambulanzen verringert worden. Die Verringerung der Bettenzahl ist durch die gesteigerte Produktivität ermöglicht worden, die durch neue medizinische Technologie, verringerte finanzielle Mittel und die entsprechende Entwicklung der wirtschaftlichen Lenkungssysteme erreicht worden ist. Als Beispiel für die gesteigerte Produktivität kann die Entbindungspflege genannt werden, für die die Bettenzahl in der Zeit gegen Ende der 80er Jahre, als die Zahl der Entbindungen um 31 % zunahm, um 19 % zurückging.

Eine wichtige Veränderung, die die Provinziallandtage in den letzten Jahren durchgeführt haben, sind die erweiterten Möglichkeiten der Patienten zu freier Wahl des Krankenhauses/Gesundheitszentrums und des behandelnden Personals. Die Patienten können das Gesundheitszentrum und/oder den Hausarzt frei wählen und auch entscheiden, an welches Krankenhaus sie sich wenden wollen. Wenn ein Patient in einem Krankenhaus behandelt werden will, das nicht zum Aufnahmebereich des Provinziallandtags gehört, in dem er wohnt, kann eine Überweisung erforderlich sein. In mehreren Krankenpflegeregionen gilt jedoch die freie Wahl der Pflegeeinrichtung innerhalb mehrerer Provinziallandtage. Für fachärztliche Behandlung in einem Krankenhaus braucht man normalerweise keine Überweisung, sondern der Patient kann sich direkt an das Krankenhaus wenden, ohne zuerst die primäre Krankenpflege zu bemühen. Diese hat also keine "Pförtnerfunktion".

Statt dessen wenden die Provinziallandtage differenzierte Gebühren an, um die Behandlungs- und Pflegenachfrage zu lenken. Was hochspezialisierte Behandlung und Pflege betrifft - und in gewissem Ausmaß Forschung und ärztliche Ausbildung arbeiten die Provinziallandtage in sechs Krankenpflegeregionen zusammen. Die Bevölkerung der Regionen variiert zwischen 900.000 und 1,9 Mio., und in jeder Region gibt es mindestens ein Universitätskrankenhaus. Der Zusammenarbeit liegen Übereinkommen zwischen den Provinziallandtagen der jeweiligen Region zugrunde, z.B. über die Preise für die Nutzung hochspezialisierter Behandlung und Pflege.

Die Provinziallandtage arbeiten auf der nationalen Ebene im Provinziallandtagsverband (Landstingsförbundet) zusammen. Ein Beispiel dafür, wie die Lenkung der Krankenpflege funktionieren kann, ist die Einführung der Behandlungsgarantie für Operationen, die seit 1992 gilt. Dieses Übereinkommen wurde auf nationaler Ebene zwischen dem Ministerium für Gesundheit und Soziale Angelegenheiten und dem Provinziallandtagsverband geschlossen, um die Wartezeiten für gewisse Behandlungen zu verkürzen, für die großer Andrang bestand. Die Garantie bedeutet, daß kein Patient nach einer Untersuchung und Beurteilung durch einen Spezialisten mehr als drei Monate auf Behandlung zu warten braucht. Wenn damit zu rechnen ist, daß die Wartezeit an dem gewählten Krankenhaus mehr als drei Monate beträgt, soll man dort dafür sorgen, daß der Patient innerhalb von drei Monaten an einem anderen Krankenhaus behandelt wird.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und dem Provinziallandtagsverband kann auch das unter gemeinsamer Trägerschaft arbeitende Schwedische Institut für Entwicklung im Gesundheitswesen (Spri) genannt werden. Es betreibt qualifizierte Entwicklungsarbeit mit Orientierung auf die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens, die Informatik im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege sowie auf Methoden und Systeme für die Qualitätsentwicklung.

A>uch die Gemeinden haben einen Zuständigkeitsbereich in der Gesundheits- und Krankenpflege, nämlich die Pflege von älteren Menschen und Behinderten in ihren Wohnungen. Ab 1992 ist u.a. die Zuständigkeit für Pflegeheime mit Langzeitpflege von den Provinziallandtagen auf die Gemeinden übergegangen. Gleichzeitig wurden die Gemeinden auch verpflichtet, für Patienten zu bezahlen, die medizinisch fertigbehandelt waren, aber weiterhin im Krankenhaus liegen mußten, weil die Gemeinde keinen angemessenen Pflegeplatz, z.B. in einem Pflegeheim, anbieten konnte. Eine ähnliche Änderung der Zuständigkeit gilt ab 1995 für das Wohnen, die Beschäftigung und die sonstige Unterstützung von psychisch Langzeitkranken.

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