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Organe
aufwaerts

Die Hauptversammlung (bolagsstämma) ermöglicht es den Aktionären an den die Gesellschaft betreffenden Entscheidungen teilzuhaben. Die Hauptversammlung muß innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abgehalten werden.

Die Hauptversammlung nimmt im Einzelnen folgende Aufgaben war :

    Wahl des Vorstandes,
    Feststellung der Jahresbilanz und die Gewinn und Verlustrechnung,
    Entlastung der Vorstandsmitglieder,
    Bestellung der Wirtschaftsprüfer,

und entscheidet bei Bedarf

    über die Minderung des Aktienkapitals,
    Änderungen des Gesellschaftsvertrages,
    Abwicklung der Gesellschaft durch Liquidation oder Fusion.

Der Vorstand (styrelse) organisiert die Gesellschaft und führt ihre Geschäfte. Dieser sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Übersteigt das Aktienkapital oder Beteiligungskapital 1 Mio. SEK nicht, reicht ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter. Ein Vorstandsmitglied hat den Vorsitz inne. Bei Gesellschaften die im letzten Geschäftsjahr mehr als 25 Personen beschäftigten, werden zwei Vorstandsmitglieder von den Beschäftigten entsandt.

Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muß in der EU ansässig sein; dabei müssen die Vorstandsmitglieder nicht die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen. Hat die Gesellschaft keinen in Schweden ansässigen Stellvertreter, so muß eine in Schweden wohnhafte Person zur Entgegennahme der an das Unternehmen gerichteten Mitteilungen bevollmächtigt werden.

Der Vorstandsvorsitzende muß u.a. die Vorstandssitzungen einberufen. Besondere Vorschriften hinsichtlich des Tagungsort existieren nicht.

In Unternehmen mit einem Aktienkapital von über 1 Mio. SEK bestellt der Vorstand einen geschäftsführenden Direktor (Verkställande Direktör - VD). In kleineren Gesellschaften KANN der Vorstand einen VD ernennen, muß dies aber nicht. Der Verantwortungsbereich umfaßt das laufende Geschäft; er ist von den durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Anweisungen abhängig.

Die Hauptversammlung wählt einen oder mehrere Wirtschaftsprüfer. Gesellschaften deren Aktien an der Börse registriert sind müssen einen vereidigten Buchprüfer bestellen.

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