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Aktien
aufwaerts

Aktien können bei gleichem Nennwert, unterschiedliche Dividendenanrechte aufweisen. Darüberhinaus können sie mit unterschiedlichen Stimmrechten ausgestattet sein. Keine Aktie darf jedoch das 10-fache Stimmrecht anderer Aktien überschreiten.

Erwähnenswert ist, daß Aktien mit einer darüberliegenden Differenz in bestehenden Gesellschaften vorhanden sein bzw. von diesen emittiert werden können.

Möchte ein Aktionär seine Aktien veräußern, kann die Satzung der Gesellschaft ein Vorkaufsrecht zugunsten bisheriger Aktieninhaber oder anderer Personen vorsehen.

Der Vorstand muß ein Verzeichnis aller Aktien und Aktieninhaber führen. Dieses Verzeichnis ist öffentlich. Alternativ kann die Gesellschaft kann auch das Wertpapierregister (Värdepapperscentralen) mit der Führung des Verzeichnisses beauftragen. Durch die damit verbundenen Kosten empfiehlt sich dieses jedoch nur für Firmen mit einer größeren Anzahl von Aktionären. Wenn das Wertpapierregister mit der Führung des Verzeichnisses beauftragt ist, werden keine Aktienbriefe emittiert.

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