| D>as Mindestkapital einer
AB beträgt für private Aktiengesellschaften 100.000 SEK, für öffentliche
Aktiengesellschaften 500.000 SEK. Die Einlagen können in bar oder als Sachwerte erbracht
werden. Sie sind in voller Höhe an die Gesellschaft zu leisten. Das Aktienkapital kann folgendermaßen aufgestockt werden:
durch die Zeichnung neuer Aktien gegen Zahlung,
durch die Ausgabe neuer Aktien ohne Zahlung,
durch eine zahlungsunabhängige Erhöhung des Nennwertes bereits existierender Aktien.
Eine weitere Möglichkeit besteht
in der Ausgabe konvertierbarer Schuldverschreibungen mit Subskriptionsrecht für neue
Aktien.
Private Gesellschaften müssen die Erfüllung des
Mindestkapitalerfordernisses durch Registrierung nachweisen. |