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Aktiengesellschaft (Aktiebolag - AB)
aufwaerts

Aktiengesellschaften sind die in Schweden am meisten verbreitete Gesellschaftsform. M.E. entspricht die Aktiengesellschaft in kleinen und mittleren Unternehmen der deutschen GmbH. Die AB stützt sich dabei auf das Aktiengesellschaftsgesetz (Aktiebolagslagen) von 1975.

Mit Wirkung zum 01.01.1994 wurden alle Bestimmungen außer Kraft gesetzt, die natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in einem anderen EU Mitgliedsstaat Beschränkungen hinsichtlich der Gründung einer schwedischen Kapitalgesellschaft auferlegten.

Entsprechend deutschen AG’s oder GmbH’s haften die Anteilseigner der AB nicht persönlich für die Verpflichtungen der Gesellschaft, sondern nur mit dem als Einlage eingebrachten Kapital. Seit dem 01.01.1995 existieren ind Schweden zwei Arten von Aktiengesellschaften:

    öffentliche (publika) und
    private (privata)

Die öffentliche AB kann entsprechend einer deutschen AG auf dem Markt ihre Aktien anzubieten. Die private AB wird bei allen übrigen Aktiengesellschaften verwendet.

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