| Aktiengesellschaften sind
die in Schweden am meisten verbreitete Gesellschaftsform. M.E. entspricht die
Aktiengesellschaft in kleinen und mittleren Unternehmen der deutschen GmbH. Die AB stützt
sich dabei auf das Aktiengesellschaftsgesetz (Aktiebolagslagen) von 1975. Mit Wirkung zum 01.01.1994 wurden alle Bestimmungen außer
Kraft gesetzt, die natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in einem anderen EU
Mitgliedsstaat Beschränkungen hinsichtlich der Gründung einer schwedischen
Kapitalgesellschaft auferlegten.
Entsprechend deutschen AGs oder GmbHs
haften die Anteilseigner der AB nicht persönlich für die Verpflichtungen der
Gesellschaft, sondern nur mit dem als Einlage eingebrachten Kapital. Seit dem 01.01.1995
existieren ind Schweden zwei Arten von Aktiengesellschaften:
Die öffentliche AB kann
entsprechend einer deutschen AG auf dem Markt ihre Aktien anzubieten. Die private AB wird
bei allen übrigen Aktiengesellschaften verwendet.
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